Mit dem Renault Twizy ist ab sofort auch das kleinste Renault-Elektrofahrzeug vorsteuerabzugsberechtigt. Dadurch bekommen Unternehmen, wie schon für Renault ZOE und Renault Kangoo Z.E., die komplette beim Fahrzeugkauf entrichtete Mehrwertsteuer zurückerstattet. So gewinnt der kleine Stadtflitzer für Unternehmen, die durch […]
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